Vor allem der Ablebensfall oder die Arbeitsunfähigkeit eines Unternehmers stellen bei offenen Krediten ein großes Risiko dar. Sowohl für den Gläubiger als auch für die Bank. Um hier rechtzeitig Vorsorge zu treffen, ist der Abschluss einer Kreditdeckungsversicherung dringend notwendig.

Die steuerlichen Vorteile sprechen für sich: Die Prämien für Kreditdeckungsversicherungen in Form von Risikoversicherungen sind vollständig absetzbar.

  • Sicherstellung des Fortbestandes eines Betriebes auch im Ablebens- oder Invaliditätsfall des Unternehmers
  • Schuldenfreiheit für die Erben

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